Platzordnung

PLATZORDNUNG

Stand: 1. Dezember 2021

  1. Gültigkeitsbereich
    1. Die gesamte Anlage unter der Adresse Baumgasse 87, A-1030 Wien ist Privatgrund. Alleiniger Verfügungsberechtigter ist der gemeinnützige Sportverein „Landstrasser Athlethik Club – International“ (kurz: LAC – Inter), vertreten durch den Vereinsvorstand.  Die Benutzung der Anlage sowie einzelner Teile der Anlage unterliegen der gegenständlichen Platzordnung.
    2. Die Platzordnung wird vom Verfügungsberechtigten festgelegt sowie in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht und gilt für die gesamte Sportlage unter der Adresse Baumgasse 87, A-1030 Wien.
    3. Die Platzordnung gilt grundsätzlich für alle Veranstaltungen sowie für die außerhalb der Veranstaltungszeiten auf der Fläche des Sportvereins durchgeführten Aktivitäten.
    4. Für auf der Sportanlage durchgeführte Bewerbe des Wiener Fussballverbandes (WFV) gelten darüber hinaus die einschlägigen Bestimmungen des WFV in der jeweils gültigen Fassung als integrierender Bestandteil dieser Platz- bzw. Hausordnung.
    5. Alle Funktionäre und Bedienstete von Vereinen und Unternehmen, die auf der Sportanlage tätig sind, haben sich mit dieser Platzordnung vertraut zu machen. Die Platz- bzw. Hausordnung ist im Sportstättenbereich für Besucher und Bedienstete sichtbar ausgehängt.
  2. Allgemeine Verhaltensregeln
    1. Grundsätzlich müssen sich alle Sportler, Funktionäre, Gäste und Besucher so verhalten, dass ein gefahrloser und ordnungsgemäßer Spiel- und Trainingsbetrieb gewährleistet ist. Alle Platznutzer und Gäste sind daher verpflichtet, die Gebäude und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Platzverantwortlichen anzuzeigen.
    2. Das Sportgelände und die Umkleidekabinen dürfen ausschließlich durch berechtigte Personen während des Trainings- und Spielbetriebes und nur in Anwesenheit einer eingewiesenen Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter) genutzt werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass das Sportgelände und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden.
    3. Berechtigungen zur Nutzung des Sportgeländes sind mit dem Verfügungsberechtigten schriftlich zu vereinbaren. Die unberechtigte Nutzung der Sportanlagen ist ausdrücklich untersagt und führt zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen.
    4. Im Bereich der Umkleidekabinen sowie im geschlossenen Bereich der Gastronomie herrscht striktes Rauchverbot.
  3. Veranstaltungen
    1. Der Eintritt für Besucher und Zuschauer bei Veranstaltungen auf der Sportanlage ist nur gegen Vorweis einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Nach Durchschreiten des Platzeinganges sind die Eintrittskarten unübertragbar und bis zum Verlassen der Sportstätte aufzubewahren sowie den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. 
    2. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Platzordnung. 
    3. Eintrittskarten berechtigen nur zum Besuch jener Veranstaltungen, für welche sie gelöst wurden. Nach Verlassen der Sportanlage, auch während einer Veranstaltung, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
    4. Den Zuschauern ist das Mitnehmen von Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können, oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Sportstätte gestört oder gefährdet werden kann, verboten. 
    5. Bei Veranstaltungen dürfen Tiere nur an der Leine in die Sportstätte mitgebracht werden. Darüber hinaus ist es auch außerhalb der Veranstaltungen auf der gesamten Anlage verboten, Tiere (Hunde, Katzen und andere) außerhalb des Kantinenbereichs frei laufen zu lassen.
    6. Diskriminierende, rassistische sowie links- bzw. rechtsextreme Verhaltensweisen sind verboten.
    7. Den Besuchern und Gästen ist das Betreten des Spielfeldes, der Garderobenräume und aller sonstigen, sich in der Sportstätte befindlichen Räume oder Örtlichkeiten, die nicht unmittelbar für Besucher bestimmt sind, verboten. 
    8. Der Zutritt zu den Spielstätten bzw. des Spielfeldes, zu den Trainingsstätten samt Nebenräumen und den Garderoben ist nur den dort beschäftigten bzw. hierzu ausdrücklich befugten Personen erlaubt. 
  4. Haftungen
    1. Die Benützung der zentralen Spielstätte- und der Trainingsstätten sowie allen sonstigen Gebäude und Einrichtugen geschieht jedenfalls auf eigene Gefahr. Gäste, Besucher, Akteure, Sportler und sonstige Benützer der Sportanlagen haben sich stets so zu verhalten, dass weder die Ordnung noch die Sicherheit anderer Personen gefährdet ist. 
    2. Alle Personen, die sich in der Sportstätte aufhalten, haben bei Betreten derselben zur Kenntnis genommen, dass der Betreiber der Sportstätte bzw. der Veranstalter keine wie immer geartete Haftung für Schäden übernimmt, die durch bzw. in Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, sofern dies im Einklang mit den behördlichen Auflagen und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
  5. Ordnerdienst
    1. Während der Veranstaltungen wird die Einhaltung der Platzordnung durch einen Ordnerdiest überwacht, der vom Verfügungsberechtigten bestimmt wird. 
    2. Den vom Ordnerdienst getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Ordner sind berechtigt, bei Ruhestörungen bzw. bei Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung an der Wiederherstellung der Ordnung auf der Sportstätte mitzuwirken.
    3. Personen, die gegen die Platz- bzw. Hausordnung verstoßen, die Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Anlage stören, berechtigten Anordnungen des Ordnerdienstes nicht beachten oder sich sonst derart verhalten, dass der geordnete Ablauf der Veranstaltung be- oder verhindert wird, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes gemäß den Selbsthilferegeln des ABGB geklagt und/oder von der Anlage verwiesen werden.
  6. Benutzung von Abstellflächen 
    1. Das private Parken auf den zur Sportstätte gehörenden Parkplätzen und Parkflächen unter der Adresse Baumgasse 87, A-1030 Wien bzw. in der untersten Ebene des Parkhauses in der Baumgasse 85 ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verfügungsberechtigten gestattet. 
    2. Sämtliche Verkehrswege sowie Zu- und Ausfahrten sind unbedingt freizuhalten, das Parken von Fahrzeugen und Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist nur auf den hiefür vorgesehenen Abstellflächen gestattet.
    3. Widerrechtlich auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge werden angezeigt bzw. abgeschleppt.
    4. Die Vornahme von Wartungs-, und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen ist verboten. Die Vornahme von Reinigungsarbeiten an abgestellten Fahrzeuge ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des des Verfügungsberechtigten auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
    5. Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine wie immer geartete Haftung übernommen. 
  7. Gastronomische und Sonstige Einrichtungen
    1. Das Mitbringen und Verkaufen von Speisen und Getränken auf dem Gelände des Sportvereins unter der Adresse Baumgasse 87, A-1030 Wien ist ohne schriftliche Erlaubnis des Verfügungsberechtigten grundsätzlich untersagt. 
    2. Das Ausschenken von Getränken außerhalb der dafür bestimmten Kantinenflächen darf nicht in Flaschen und Gläsern vorgenommen werden. Getränke dürfen daher nur in Kunststoff- oder Papierbechern verabreicht werden. Das Betreten der Tribünen ist jedenfalls nur mit Papierbechern bzw. Kunststoffbechern erlaubt. Gebrauchte Papierbecher, Papierreste und sonstige Abfälle sind in die dafür bestimmten Abfallbehälter zu entsorgen. 
    3. Die Durchführung von gewerblichen oder sonstigen Tätigkeiten wie z.B. das Aufstellen von Einbauten, Buden, Ständen und dergleichen auf dem Gelände der Sportstätte bedarf einer ausdrücklichen Bewilligung des Verfügungsberechtigten. 
    4. Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen jeglicher Art und die Verwendung von Tonabgabegeräten sind nur zum privaten Gebrauch gestattet.
    5. Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sind nur nach Bewilligung des Verfügungsberechtigten gestattet. Die Verteilung von Flugzetteln und Zeitungen bzw. der Verkauf von Waren aller Art ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften nur nach Bewilligung des Verfügungsberechtigten gestattet.
  8. Präventionskonzept
    1. Sämtliche im Rahmen des jeweils gültigen Präventionskonzeptes geltenden Regeln sind integraler Bestandteil der gegenständlichen Platzordnung und daher von allen Benutzern der Anlage verbindlich einzuhalten